Der Beitragssatz
für
Jugendliche gilt einschließlich dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied
volljährig (18 Jahre) wird.
Die Umstellung auf den Erwachsenenbeitrag erfolgt
automatisch, wenn bis zum Jahresende kein schriftlicher Antrag auf Ermäßigung
eingegangen ist.
Beitragsfrei sind auf
Antrag: Wehr und Zivildienstleistende, wenn sie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Kündigung: Der
Austritt steht nach einjähriger Mitgliedschaft und nach Entrichtung des ersten
Jahresbeitrages jedem Mitglied zum 30. Juni und 31. Dezember frei. Die
Kündigung muss schriftlich 4 Wochen vorher dem Vorstand
angezeigt werden.
Kassieren der Mitgliedsbeiträge:
Die Mitgliedsbeiträge werden als Halbjahresbeiträge eingezogen. Bitte teilen sie unaufgefordert der Geschäftsstelle
Änderungen ihrer Kontoführung/Bankverbindung mit.
Barzahler müssen bis 1. Februar
eines Jahres den Jahresbeitrag überweisen.
Nach zweimaliger Mahnung
kann der Vorstand von seinem Recht auf Ausweisung Gebrauch machen.