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Förderverein
 

29.07.2010
 

Webimpressum

 

www.in-singen.de

STTV im Südkurier
 

HINWEISE
Der Verein

Hinweise

Sportstätten Mitglied werden? Beiträge Sponsoren

 

Der Beitragssatz für Jugendliche gilt einschließlich dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied volljährig (18 Jahre) wird. 

Die Umstellung auf den Erwachsenenbeitrag erfolgt automatisch, wenn bis zum Jahresende kein schriftlicher Antrag auf Ermäßigung eingegangen ist.

Beitragsfrei sind auf Antrag: Wehr und Zivildienstleistende, wenn sie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Kündigung: Der Austritt steht nach einjähriger Mitgliedschaft und nach Entrichtung des ersten Jahresbeitrages jedem Mitglied zum 30. Juni und 31. Dezember frei. Die Kündigung muss schriftlich 4 Wochen vorher dem Vorstand angezeigt werden.

Kassieren der Mitgliedsbeiträge: Die Mitgliedsbeiträge werden  als Halbjahresbeiträge eingezogen. Bitte teilen sie unaufgefordert der Geschäftsstelle Änderungen ihrer Kontoführung/Bankverbindung mit.

Barzahler müssen bis 1. Februar eines Jahres den Jahresbeitrag überweisen.

Nach zweimaliger Mahnung kann der Vorstand von seinem Recht auf Ausweisung Gebrauch machen.